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Informationsangebot von GS4 Studios zur Rentenreform 2026
Informationsangebot Rentenreform 2026
Seniorin liest Unterlagen am Küchentisch bei natürlichem Morgenlicht
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Welche neuen Regeln der Rentenreform 2026 viele Rentner noch nicht kennen

Seit Januar 2026 gelten neue Regelungen für Millionen Rentnerinnen und Rentner: von steuerfreiem Hinzuverdienst über eine spürbare Rentenerhöhung bis hin zu geänderten Freibeträgen. Viele erfahren erst spät davon.

Gesponserter Informationsbeitrag von GS4 Studios · Stand: 2. Juni 2026

Vorab: Alle Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Es handelt sich weder um eine persönliche Finanz- oder Steuerberatung noch um eine gezielte Empfehlung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung, Ihre zuständige Krankenkasse oder eine steuerberatende Fachperson.

Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei zum Ruhestandseinkommen

Auf einen Blick

Freibetrag: 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr)

Gilt ab: 1. Januar 2026

Für wen: Rentner nach Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Nicht für: Minijobs, Selbständige, Beamte

Zu den Regelungen, die viele Rentnerinnen und Rentner übersehen, gehört die sogenannte Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Auf das Jahr gerechnet sind das 24.000 Euro, die nicht der Einkommensteuer unterliegen.

Der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) fallen allerdings weiterhin an.

Wichtig: Die Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobs, selbständige Tätigkeiten und Beamtenpensionen sind nicht eingeschlossen. Gleichzeitig wurde das sogenannte Anschlussverbot aufgehoben. Das bedeutet: Rentnerinnen und Rentner können nun auch befristete Arbeitsverträge mit ihrem bisherigen Arbeitgeber abschließen, ohne dass ein sachlicher Grund erforderlich ist.

Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, ohne Antrag, direkt über die Lohnabrechnung: Das ist der Kern der neuen Aktivrente.

Rentenerhöhung ab Juli 2026: 4,24 Prozent mehr Bruttorente

Am 5. März 2026 bestätigte die Deutsche Rentenversicherung die Rentenanpassung: Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Die Anpassung erfolgt automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen nichts beantragen.

Die Erhöhung gilt bundesweit einheitlich und betrifft alle Rentenarten: Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.

Rechenbeispiele

Bruttorente bisher Erhöhung (+4,24 %) Neue Bruttorente ab Juli
1.000 € +42,40 € 1.042,40 €
1.300 € +55,12 € 1.355,12 €
1.600 € +67,84 € 1.667,84 €
1.900 € +80,56 € 1.980,56 €

Grundlage der Erhöhung ist die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Bruttolohnentwicklung von 4,25 Prozent. Das Rentenniveau bleibt bei mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Diese Haltelinie wurde durch das Rentenpaket bis 2031 verlängert.

Senior liest Dokumente am Schreibtisch bei warmem Nachmittagslicht
Die Rentenerhöhung wird automatisch angepasst, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Besteuerung der Rente: Was Neurentner 2026 wissen sollten

Steuerpflicht 2026

Besteuerungsanteil: 84 % der Bruttorente

Rentenfreibetrag: 16 %, dauerhaft fixiert

Grundfreibetrag: 12.348 € (ledig) / 24.696 € (verheiratet)

Wer 2026 erstmals in Rente geht, muss 84 Prozent der Bruttorente versteuern. Die verbleibenden 16 Prozent sind als persönlicher Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Dieser Freibetrag wird im Jahr des Renteneintritts festgelegt und bleibt für die gesamte Rentendauer unverändert.

Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner sind davon nicht betroffen: Für sie gilt weiterhin der Freibetrag, der zum Zeitpunkt ihres eigenen Renteneintritts festgelegt wurde. Der Besteuerungsanteil steigt mit jedem neuen Rentenjahrgang um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 die volle Besteuerung erreicht wird.

Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Gesamthöhe der Einkünfte ab. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung. Erst oberhalb dieser Schwelle beginnt die Steuerpflicht.

Betriebsrente: Freibetrag bei Krankenversicherungsbeiträgen steigt

Wer eine Betriebsrente bezieht, profitiert 2026 von einem höheren GKV-Freibetrag: 197,75 Euro pro Monat bleiben beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel der Bezugsgröße (3.955 Euro/Monat in 2026) und ist gegenüber dem Vorjahr um 10,50 Euro gestiegen. Auf Betriebsrentenanteile unterhalb von 197,75 Euro fallen keine GKV-Beiträge an. Der Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherung.

Mütterrente III: Mehr Anerkennung für Kindererziehung ab 2027

Mit der Mütterrente III werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zusätzliche Kindererziehungszeiten anerkannt. Pro Kind kommen 0,5 Entgeltpunkte hinzu, sodass künftig bis zu drei volle Jahre (drei Entgeltpunkte) berücksichtigt werden. Die Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Aufgrund des hohen technischen Umsetzungsaufwands beginnen die tatsächlichen Auszahlungen voraussichtlich erst 2028. Rückwirkende Zahlungen ab dem 1. Januar 2027 sind vorgesehen.

Das Gesetz wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen und am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat bestätigt. Rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind potenziell betroffen.

Seniorenpaar betrachtet Unterlagen gemeinsam am Esstisch
Viele der neuen Regelungen betreffen unterschiedliche Rentnergruppen auf verschiedene Weise.

Wen betrifft die Rentenreform 2026? Fünf typische Situationen

Je nach Lebenssituation wirken sich die Regelungen unterschiedlich aus. Die folgende Übersicht zeigt, welche Änderungen für welche Gruppe besonders relevant sind.

Neurentner 2026

Besteuerungsanteil von 84 Prozent. Rentenerhöhung ab Juli. Grundfreibetrag von 12.348 Euro prüfen.

Bestandsrentner

Rentenerhöhung ab Juli 2026 automatisch. Eigener Rentenfreibetrag bleibt unverändert. Mütterrente III ab 2027 prüfen.

Arbeitende Rentner

Aktivrente-Freibetrag von 2.000 Euro/Monat. Aufhebung des Anschlussverbots. Sozialversicherungsbeiträge laufen weiter.

Betriebsrentner

Höherer GKV-Freibetrag von 197,75 Euro/Monat. Pflegeversicherungsbeiträge unverändert.

Mütter (Kinder vor 1992)

Mütterrente III ab 2027: 0,5 Entgeltpunkte zusätzlich pro Kind. Auszahlung voraussichtlich ab 2028.

Rechtsstand: Was beschlossen ist und was noch aussteht

Die meisten Bestandteile der Rentenreform 2026 sind geltendes Recht. Das Rentenpaket wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag und am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat beschlossen. Die folgende Übersicht zeigt den aktuellen Stand:

Beschlossenes Recht:

Das Altersvorsorgedepot ermöglicht ab 2027 die geförderte private Altersvorsorge über Aktien, Fonds und ETFs. Es ersetzt das bisherige Riester-Modell. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.

Weitere Eckdaten 2026:

Quellen und weiterführende Informationen

Die auf dieser Seite genannten Angaben stützen sich auf folgende offizielle Veröffentlichungen:

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